Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungstest: Aktueller Stand
Seit der Reform 2024 ist die Einbürgerung schneller und Doppelstaatsbürgerschaft möglich — aber die Anforderungen an demokratische Werte sind strenger. Der Fragenkatalog wurde angepasst; das Testformat blieb gleich.
Das Wichtigste in Kürze
- StARModG in Kraft seit 27.06.2024: Einbürgerung nach 5 statt 8 Jahren.
- Mehrstaatigkeit ist grundsätzlich erlaubt — kein Verzicht mehr nötig.
- Turbo-Einbürgerung nach 3 Jahren abgeschafft (in Kraft seit 30.10.2025).
- Seit 01.07.2024: aktualisierte Fragen zu Antisemitismus, jüdischem Leben, Israel.
- Einbürgerungstest unverändert: 33 Fragen, 60 Min., 17/33, 25 € — weiter Pflicht.
Was hat sich am Staatsangehörigkeitsrecht geändert?
| Regelung | Früher | Aktuell (2026) |
|---|---|---|
| Reguläre Wartezeit | 8 Jahre | 5 Jahre |
| Turbo-Einbürgerung | 3 Jahre (2024–2025) | Abgeschafft seit 30.10.2025 |
| Mehrstaatigkeit | Meist Verzicht nötig | Grundsätzlich erlaubt |
| Sprachniveau | B1 | B1 (unverändert) |
| Einbürgerungstest | Pflicht | Pflicht (unverändert) |
| Lebensunterhalt | Gesichert | Gesichert (ohne Sozialleistungen) |
Strengere Werte-Anforderungen
Das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht verlangt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Handlungen aus Rassismus, Antisemitismus oder Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus — unabhängig von der Strafhöhe.
Der Einbürgerungstest selbst prüft diese Werte über den Fragenkatalog. Seit der Novelle der Einbürgerungstestverordnung am 01.07.2024 enthält der Katalog aktualisierte und neue Fragen zu:
- Antisemitismus und jüdischem Leben in Deutschland,
- Holocaust-Gedenken (27. Januar),
- Existenzrecht Israels und UN-Resolution 181,
- verbotenen Handlungen (z. B. Aufruf zur Vernichtung Israels).
Der aktuelle Gesamtfragenkatalog ist beim BAMF veröffentlicht (Stand: 26.05.2025, 300 allgemeine + 160 landesspezifische Fragen).
Was sich am Test selbst nicht geändert hat
Trotz der Gesetzesreform bleiben Format und Bestehensgrenze gleich:
- 33 Fragen in 60 Minuten
- Bestanden ab 17 von 33
- Gebühr 25 € pro Versuch
- Ausschließlich Deutsch, nur an Prüfstellen vor Ort
- 310 Fragen lernen für Ihren Weg (300 + 10 Bundesland)
Die Reform betrifft wann Sie einbürgern können und welche Fragen im Katalog stehen — nicht das Prüfungsformat.
Turbo-Einbürgerung: Was bedeutet die Abschaffung?
Die Möglichkeit, nach nur 3 Jahren besonders gut integriert einzubürgern (§ 10 Abs. 3 StAG a.F.), wurde mit Wirkung vom 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Seitdem gilt für alle regulären Anträge die 5-Jahres-Frist.
Anträge, die noch nicht entschieden sind, werden nach dem neuen Recht beurteilt. Wer die 5 Jahre noch nicht erfüllt, muss warten — auch wenn der Antrag vorher gestellt wurde.
Doppelstaatsbürgerschaft bleibt weiterhin grundsätzlich möglich. Das ist unabhängig von der Turbo-Abschaffung.
Neue Fragen im Trainer üben
Passbereit enthält den vollständigen aktuellen Fragenkatalog mit Erklärungen — auch zu den seit 2024 aktualisierten Themen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen alten Pass abgeben?
Grundsätzlich nicht mehr. Mehrstaatigkeit ist seit der Reform erlaubt. Ausnahmen gelten für Länder, die den Verzicht vertraglich verlangen — das hängt von Ihrer anderen Staatsangehörigkeit ab.
Gilt der alte Fragenkatalog noch?
Nein. Seit 01.07.2024 gilt der aktualisierte Katalog. Wer mit alten Materialien lernt, verpasst die neuen Fragen zu Antisemitismus und Israel.
Brauche ich den Einbürgerungstest trotz der Reform?
Ja. Der Test ist weiterhin Pflicht (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG), sofern keine Befreiung greift. Die Reform hat daran nichts geändert.
Weitere Ratgeber
- Einbürgerungstest vs. Leben in Deutschland: Was ist der Unterschied?
- 14-Tage-Lernplan für den Einbürgerungstest
- Einbürgerungstest anmelden: Termine, Kosten und Ablauf
Passbereit ist eine unabhängige, kostenlose Lernhilfe und steht in keiner Verbindung zum BAMF oder zu einer Prüfstelle. Übungsergebnisse haben keine rechtliche Wirkung. Verbindlich ist immer der offizielle Fragenkatalog des BAMF. FAQ · Impressum · Datenschutz