Recht & Reform · 9 Min. Lesezeit · Stand: 28.08.2026

Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungstest: Aktueller Stand

Seit der Reform 2024 ist die Einbürgerung schneller und Doppelstaatsbürgerschaft möglich — aber die Anforderungen an demokratische Werte sind strenger. Der Fragenkatalog wurde angepasst; das Testformat blieb gleich.

Das Wichtigste in Kürze

Was hat sich am Staatsangehörigkeitsrecht geändert?

StARModG (27.06.2024) und Folgeänderung (30.10.2025)
RegelungFrüherAktuell (2026)
Reguläre Wartezeit8 Jahre5 Jahre
Turbo-Einbürgerung3 Jahre (2024–2025)Abgeschafft seit 30.10.2025
MehrstaatigkeitMeist Verzicht nötigGrundsätzlich erlaubt
SprachniveauB1B1 (unverändert)
EinbürgerungstestPflichtPflicht (unverändert)
LebensunterhaltGesichertGesichert (ohne Sozialleistungen)

Strengere Werte-Anforderungen

Das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht verlangt ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Handlungen aus Rassismus, Antisemitismus oder Menschenverachtung schließen eine Einbürgerung aus — unabhängig von der Strafhöhe.

Der Einbürgerungstest selbst prüft diese Werte über den Fragenkatalog. Seit der Novelle der Einbürgerungstestverordnung am 01.07.2024 enthält der Katalog aktualisierte und neue Fragen zu:

Der aktuelle Gesamtfragenkatalog ist beim BAMF veröffentlicht (Stand: 26.05.2025, 300 allgemeine + 160 landesspezifische Fragen).

Was sich am Test selbst nicht geändert hat

Trotz der Gesetzesreform bleiben Format und Bestehensgrenze gleich:

Die Reform betrifft wann Sie einbürgern können und welche Fragen im Katalog stehen — nicht das Prüfungsformat.

Turbo-Einbürgerung: Was bedeutet die Abschaffung?

Die Möglichkeit, nach nur 3 Jahren besonders gut integriert einzubürgern (§ 10 Abs. 3 StAG a.F.), wurde mit Wirkung vom 30. Oktober 2025 wieder abgeschafft. Seitdem gilt für alle regulären Anträge die 5-Jahres-Frist.

Anträge, die noch nicht entschieden sind, werden nach dem neuen Recht beurteilt. Wer die 5 Jahre noch nicht erfüllt, muss warten — auch wenn der Antrag vorher gestellt wurde.

Doppelstaatsbürgerschaft bleibt weiterhin grundsätzlich möglich. Das ist unabhängig von der Turbo-Abschaffung.

Neue Fragen im Trainer üben

Passbereit enthält den vollständigen aktuellen Fragenkatalog mit Erklärungen — auch zu den seit 2024 aktualisierten Themen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen alten Pass abgeben?

Grundsätzlich nicht mehr. Mehrstaatigkeit ist seit der Reform erlaubt. Ausnahmen gelten für Länder, die den Verzicht vertraglich verlangen — das hängt von Ihrer anderen Staatsangehörigkeit ab.

Gilt der alte Fragenkatalog noch?

Nein. Seit 01.07.2024 gilt der aktualisierte Katalog. Wer mit alten Materialien lernt, verpasst die neuen Fragen zu Antisemitismus und Israel.

Brauche ich den Einbürgerungstest trotz der Reform?

Ja. Der Test ist weiterhin Pflicht (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG), sofern keine Befreiung greift. Die Reform hat daran nichts geändert.

Weitere Ratgeber

Passbereit ist eine unabhängige, kostenlose Lernhilfe und steht in keiner Verbindung zum BAMF oder zu einer Prüfstelle. Übungsergebnisse haben keine rechtliche Wirkung. Verbindlich ist immer der offizielle Fragenkatalog des BAMF. FAQ · Impressum · Datenschutz